Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.